Verfassungsgerichtshof, VfGH

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kontrolliert die Einhaltung der Verfassung. Vom VfGH werden Gesetze und Verordnungen (das sind Rechtsvorschriften, die von Verwaltungsbehörden auf Grund bestehender Gesetze erlassen werden) überprüft. Diese müssen der Verfassung entsprechen, sonst werden Änderungen verlangt.
Der VfGH besteht aus 14 VerfassungsrichterInnen – eine Person aus diesem Gremium ist Präsident bzw. Präsidentin, eine andere Person Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin. Weiters gibt es sechs Ersatzmitglieder (diese übernehmen die Funktion eines Mitglieds, wenn z.B. jemand krank ist).
Ernannt werden die Mitglieder des VfGH von der Bundesregierung, dem Nationalrat und dem Bundesrat – sie handeln aber völlig unabhängig von politischen Parteien. Mit 70 Jahren müssen sie aus Altersgründen aus ihrem Amt ausscheiden, vorher kann nur der VfGH selbst Mitglieder absetzen.
www.vfgh.gv.at