Völkerrecht
Als Völkerrecht bezeichnet man die Rechtsordnung, die zwischen Staaten besteht. Ein grundlegendes Dokument des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) – das ist praktisch die Verfassung der UNO.
Das Verbot, einen anderen Staat anzugreifen (also einen Angriffskrieg zu führen), ist ein wichtiger Punkt des Völkerrechts. Ein weiterer verbietet, sich in innere Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen.
Das klingt in der Theorie einfacher, als es in der Praxis ist. Wenn z.B. Staatsangehörige eines Landes in einem anderen Land bedroht sind, ist nicht klar, ob der betreffende Staat eingreifen darf oder nicht, um seine Staatsangehörigen in Sicherheit zu bringen. Auch ist umstritten, ob Staaten bei massiven Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten einschreiten dürfen (z.B. bei ethnischen „Säuberungen“). Wenn von einem Staat eine Bedrohung des Weltfriedens ausgeht, hat die UNO die Möglichkeit, eine Militäraktion gegen diesen Staat einzuleiten.