Volljährigkeit

Jugendliche in Österreich werden mit ihrem 18. Geburtstag volljährig und damit voll handlungsfähig. Sie erlangen volle Geschäftsfähigkeit. Vor Erreichen dieses Alters gilt das Jugendschutzgesetz, es gibt also eigene Regeln zum Schutz von Jugendlichen.
Mit der Volljährigkeit verbunden ist auch das passive Wahlrecht: Man darf ab dann auch gewählt werden, d.h. als Abgeordneter oder als Abgeordnete in den Nationalrat einziehen. Um bei der Bundespräsidentschaftswahl kandidieren zu können, muss man allerdings 35 Jahre alt sein.