Bezirk, politischer
Ein politischer Bezirk ist eine Verwaltungseinheit, die unterhalb der Bundesländer, aber oberhalb der Gemeinden angesiedelt ist (insgesamt gibt es in Österreich 2.093 Gemeinden). Ein Bundesland besteht also aus mehreren Bezirken, ein Bezirk aus mehreren Gemeinden.
In Österreich gibt es insgesamt 94 Bezirke – einer davon ist Wien. Wien ist aber ein Sonderfall, es ist gleichzeitig Gemeinde und Bundesland, und die 23 Bezirke in Wien werden statistisch als Ortschaften gezählt.
An der Spitze des Bezirks steht die Bezirkshauptmannschaft mit dem Bezirkshauptmann oder der Bezirkshauptfrau. Diese Personen werden nicht direkt von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt, sondern von der Landesregierung ernannt.
Einen Sonderfall bilden die Statutargemeinden (bzw. Statutarstädte). Diese haben ein eigenes Statut, d.h., dass sie sowohl Gemeinde als auch politischer Bezirk sind. Davon gibt es in Österreich neben Wien insgesamt 14 (Eisenstadt, Rust, Krems, Wiener Neustadt, St. Pölten, Waidhofen an der Ybbs, Linz, Steyr, Wels, Graz, Klagenfurt, Villach, Salzburg, Innsbruck).
Jeder Bezirk in Österreich besitzt ein eigenes Autokennzeichen (z.B. VB für Vöcklabruck, B für Bregenz oder LZ für Lienz).
Neben den politischen Bezirken gibt es in Österreich 115 Gerichtsbezirke, für die jeweils ein Bezirksgericht zuständig ist. Bezirksgerichte entscheiden in Zivilrechtsangelegenheiten, wenn der Streitwert weniger als 15.000 Euro beträgt, und in Strafsachen bei Delikten, die mit weniger als einem Jahr Haftstrafe geahndet werden können; weiters im Familienrecht oder Verlassenschaftsrecht, bei Fragen des Grundbuchrechts und beim Exekutionsrecht (d.h. also, wenn es zu Zwangsversteigerungen kommt).