Bundesrat
Der Bundesrat ist – neben dem Nationalrat – die zweite Kammer des Parlaments. Der Bundesrat hat aber deutlich weniger Macht als der Nationalrat, deshalb spricht man von einem „unechten Zweikammernsystem“. Der Bundesrat hat im Gegensatz zum Nationalrat nicht die Möglichkeit, der Regierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern das Misstrauen auszusprechen (Misstrauensantrag). Er hat auch bei der Gesetzgebung weniger Bedeutung. Der Bundesrat kann Gesetzen, die vom Nationalrat beschlossen wurden, zwar die Zustimmung verweigern, dann aber kann der Nationalrat nach einer bestimmten Frist die meisten Gesetze trotzdem verabschieden.
Der Bundesrat – auch als Länderkammer bezeichnet – sollte eigentlich die Interessen der einzelnen Bundesländer vertreten, kommt dieser Aufgabe aber nicht wirklich nach (viel stärker als vom Bundesrat werden die Interessen der Bundesländer von der Landeshauptleutekonferenz vertreten).
Die Mitglieder des Bundesrates werden nicht direkt von den WählerInnen gewählt, sondern von den einzelnen Bundesländern je nach Landtagswahlergebnis (Landtag) entsandt. Wie viele Mitglieder jedes Bundesland stellen darf, hängt von seiner Wohnbevölkerung ab. Es sind dies aus Niederösterreich 12, aus Wien und Oberösterreich jeweils 10, aus der Steiermark 9, aus Tirol 5, aus Kärnten und Salzburg jeweils 4 und aus dem Burgenland und aus Vorarlberg jeweils 3. Insgesamt sitzen aktuell 60 Bundesräte und Bundesrätinnen im Bundesrat.
Für jeweils sechs Monate stellt ein Bundesland den Präsidenten oder die Präsidentin des Bundesrates. Die Reihenfolge wechselt dem Alphabet folgend. Im zweiten Halbjahr 2023 ist es Kärnten und im ersten Halbjahr dann 2024 Niederösterreich.