Auslieferungsantrag
Wird jemand im Ausland auf Grund einer im Heimatland begangenen Straftat verhaftet, so kann das Heimatland einen Auslieferungsantrag an jenes Land stellen, in dem die betreffende Person verhaftet wurde. Wenn z.B. eine Österreicherin in Österreich eine Straftat begangen hat und später in Frankreich verhaftet wird, kann Österreich einen Auslieferungsantrag an Frankreich stellen. Es gibt zwischen den einzelnen Staaten Verträge, in denen genau geregelt ist, wer unter welchen Bedingungen an ein anderes Land ausgeliefert werden darf.
Auch gegen Abgeordnete kann ein Auslieferungsantrag gestellt werden. Erst wenn ihre Immunität aufgehoben wird, können sie aber vor Gericht gestellt werden.