Asylwerber/Asylwerberin
Als Asylwerber bzw. Asylwerberin bezeichnet man eine Person, die in einem anderen Land als dem Heimatland um Asyl ansucht. Diese Person stellt einen Asylantrag, der dann von den zuständigen Behörden geprüft wird. Wenn ein Asylantrag positiv beschieden wird, kann die betreffende Person längerfristig im Land bleiben. Wird der Antrag abgelehnt, so verliert sie ihr Aufenthaltsrecht und kann eventuell abgeschoben werden (Abschiebung).
Die Begriffe Asylant bzw. Asylantin werden kaum mehr verwendet, weil sie als abwertend verstanden werden.