Amnestie

Das Wort Amnestie leitet sich vom griechischen amnestia ab, das heißt Verzeihung oder Vergessen begangenen Unrechts. Amnestie bedeutet Aussetzung einer bestimmten Strafe.
In der Alltagssprache wird Amnestie meist gleich wie Begnadigung verwendet. Streng genommen liegt eine Begnadigung z.B. dann vor, wenn jemand etwa zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, dieser Person aber nach einer bestimmten, gesetzlich genau festgelegten Frist und bei guter Führung die restliche Strafzeit erlassen wird.
In der Vorweihnachtszeit haben die Bundespräsidenten bisher regelmäßig von ihrem Recht zur Amnestie Gebrauch gemacht, d.h., sie haben verschiedene Häftlinge aus der Haft entlassen (Weihnachtsamnestie). Generell darf eine Amnestie nicht bei allen, sondern nur bei sogenannten minderschweren Verbrechen gewährt werden.