Ausländer/Ausländerin

Wer in Österreich lebt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, ist Ausländer bzw. Ausländerin. In Österreich sind das rund 19 % der Gesamtbevölkerung. Der Großteil dieser Menschen stammt aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien (das sind Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien, sie bildeten bis Anfang der 1990er Jahre den Staat Jugoslawien), aus Deutschland, aus Rumänien und aus der Türkei.
Zu Beginn der 1960er-Jahre begannen österreichische Institutionen (allen voran die Bundeswirtschaftskammer), in der Türkei und in Jugoslawien die damals als Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen bezeichneten Arbeitskräfte anzuwerben. In Österreich herrschte zu dieser Zeit Arbeitskräftemangel. (In manchen Bereichen gibt es nach wie vor Arbeitskräftemangel und man ist weiterhin auf ausländige Arbeitskräfte angewiesen, z.B. in der Pflege oder bei der Erntehilfe.) Viele der angeworbenen Menschen blieben in Österreich, gründeten hier Familien und knüpften soziale Kontakte. Die Kinder dieser Einwanderergeneration werden als zweite Generation, deren Kinder dann als dritte Generation bezeichnet.
Auf Grund des strengen österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes sind nach wie vor viele von ihnen AusländerInnen, obwohl sie zum Teil bereits in Österreich geboren wurden. Viele andere aber wechselten die Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaft) und sind seitdem Österreicherinnen und Österreicher.
Auch AsylwerberInnen sind AusländerInnen. Sie kommen nach Österreich, um hier Schutz vor Verfolgung zu finden.