Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt alle Belange der Arbeitswelt, d.h., welche Rechte und Pflichten ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen haben. So ist etwa genau festgelegt, wie lang die wöchentliche Arbeitszeit höchstens sein darf oder wie lang der Urlaub sein muss. Auch die Löhne werden genau ausgehandelt. Dazu finden jährlich Verhandlungen zwischen Vertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen statt, in denen sich die beiden Gruppen auf Kollektivlöhne einigen. Kollektivlohn heißt, dass Personen, die in einer bestimmten Branche tätig sind, nicht weniger verdienen dürfen, als im Kollektivvertrag festgelegt wurde. In vielen Firmen liegt der Lohn über dem Kollektivvertrag.
Geregelt werden im Arbeitsrecht auch Fragen der Arbeitsgerichtsbarkeit (wenn es z.B. um Arbeitsstreitigkeiten geht), generelle Fragen der Arbeitsverträge oder Fragen von Absicherung (z.B. bei Arbeitsunfällen), Kündigung oder Kündigungsschutz.