Abschiebung

Personen, die sich unrechtmäßig in einem Land aufhalten, dessen StaatsbürgerInnen sie nicht sind, können in ihr Heimatland zurückgebracht werden. Das bezeichnet man als Abschiebung.
Wenn z.B. ein Asylantrag als nicht gerechtfertigt beurteilt wird, so kann die betreffende Person in ihr Heimatland abgeschoben werden.
Menschen, die in einem Land, dessen Staatsbürgerschaft sie nicht besitzen, Straftaten begangen haben, können ebenso in ihr Heimatland abgeschoben werden (Auslieferungsantrag).