ABGB, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Das ABGB regelt wichtige Angelegenheiten des Privatrechts in Österreich. Ganz allgemein geht es dabei um die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates, wie es schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts formuliert wurde.
Das ABGB wurde bereits am 1. Jänner 1812 in Kraft gesetzt und seitdem immer wieder ergänzt bzw. auf den neuesten Stand gebracht. Im Lauf der Zeit wurden aber bestimmte private Angelegenheiten außerhalb des ABGB geregelt – so etwa das Wohnrecht, Eherechtsangelegenheiten oder das Arbeitsrecht.
Wenn z.B. jemand von einer anderen Person Schadenersatz fordert (weil diese Person ihn oder sie verletzt hat), so ist im ABGB geregelt, ob und unter welchen Umständen er/sie Schadenersatz bekommt. Wenn jemand von jemand anderem etwas kauft und dann meint, die gekaufte Ware entspreche nicht dem, was eigentlich vereinbart war, so ist ebenso im ABGB geregelt, welche Ansprüche der Käufer bzw. die Käuferin geltend machen kann (oder der Verkäufer/die Verkäuferin, wenn er oder sie nicht den vollen Preis für die Ware bekommt).