Veto

Das lateinische Wort veto bedeutet auf Deutsch ich verbiete. Wer ein Veto einlegt, macht damit klar, dass er oder sie einem bestimmten Vorschlag nicht zustimmt. Ein Veto hat z.B. der Bundesrat bei Gesetzesbeschlüssen. Wenn die Mehrheit der Bundesräte und Bundesrätinnen einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates nicht zustimmt (also ein Veto einlegt), wird das Gesetz in den Nationalrat zurückgegeben und muss dort nochmals behandelt werden. Stimmt der Nationalrat dann zu, hat der Bundesrat keine Vetomöglichkeit mehr.
Ein Veto kann auch eines der ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates gegen Beschlüsse des Sicherheitsrates einlegen.