Versammlungsfreiheit
In jedem demokratischen Staat ist die Versammlungsfreiheit eines der Grundrechte. Menschen haben grundsätzlich das Recht, sich zu einem bestimmten Zweck zu versammeln. In Österreich wurde bereits 1867 im Staatsgrundgesetz diese Versammlungsfreiheit verankert. Es muss dabei aber klar festgelegt sein, dass durch die Versammlungsfreiheit nicht andere Gesetze missachtet werden (dass es z.B. im Zuge von öffentlichen Versammlungen nicht zu Plünderungen oder Sachbeschädigungen kommt).
Eine Versammlung (z.B. eine Protestaktion) muss bei der Polizei oder einer Bezirksbehörde vorher angemeldet werden.