Demokratie

Demokratie stammt von den griechischen Wörtern demos und kratein ab, die auf Deutsch Volk und herrschen bedeuten. Als demokratische Länder werden jene Staaten bezeichnet, die einerseits Grundrechte sowie Menschenrechte schützen und vertreten und die andererseits dafür sorgen, dass alle in einem Staat lebenden Menschen die gleichen Rechte und Pflichten, aber auch die gleichen Möglichkeiten haben, dass also Chancengleichheit herrscht.
In der Realität sieht es aber so aus, dass in keinem Land der Erde alle diese Ideale zur Gänze umgesetzt sind. Dennoch sprechen wir davon, dass Länder wie Österreich (und mit ihm viele andere Länder) demokratisch sind. Wir sind sozusagen auf dem Weg zur idealen Demokratie.
Um von Demokratie reden zu können, gibt es einige Kriterien, die erfüllt sein müssen:
• Es muss Elemente direkter und indirekter Demokratie geben. Direkte Elemente sind Bereiche, in denen die Bevölkerung direkt über bestimmte Angelegenheiten entscheidet. Dazu gehören alle verschiedenen Arten von Wahlen, aber auch Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung.
Die indirekten Elemente sind jene Bereiche, in denen gewählte oder von Parteien entsandte Abgeordnete tätig sind, also z.B. Parlament und Regierung, aber auch Verbände und Sozialpartnerschaft.
• In einer Demokratie müssen all jene, die von Entscheidungen betroffen sind, mitbestimmen dürfen. Das ist über das Wahlrecht geregelt. Das Recht zu wählen ist allerdings an die Staatsbürgerschaft gekoppelt; Hunderttausende, die zwar in Österreich leben, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind daher von den meisten Wahlen ausgeschlossen.
• In einer Demokratie gilt grundsätzlich, dass die Mehrheit entscheidet (Mehrheitsprinzip). Dem sind aber Grenzen gesetzt. So darf die Mehrheit nicht über Minderheitenrechte (das sind spezielle Rechte zum Schutz von Minderheiten) entscheiden, sie darf auch Menschenrechte nicht abschaffen. In besonders wichtigen Fragen genügt nicht die einfache Mehrheit (also mehr als 50 %), man braucht dafür eine qualitative Mehrheit. Z.B. dürfen Verfassungsgesetze in Österreich nur dann geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.