Richter/Richterin

BerufsrichterInnen sind Personen, die vom Staat eingesetzt werden, um Recht zu sprechen. Sie haben ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert und sind an Gerichten tätig. Ihnen dürfen keine Weisungen erteilt werden – d.h., niemand darf ihnen vorschreiben, wie sie bei einem Gerichtsverfahren entscheiden sollen. Sie sind nur an die Gesetze gebunden. Daneben sind RichterInnen unversetzbar und unabsetzbar. Niemand kann sie also absetzen oder an ein anderes Gericht versetzen, wenn sie Entscheidungen treffen, die einflussreichen Personen nicht angenehm sind. Ausnahmen gibt es allerdings, wenn sich RichterInnen nicht an Gesetze halten oder ihre Dienstpflichten verletzen.
Richter und Richterinnen werden auf Lebenszeit ernannt (d.h. für die gesamte Dauer ihrer Berufstätigkeit).
Weiters gibt es LaienrichterInnen. Das sind Personen, die an besonderen Gerichten tätig sind. In Schöffensenaten entscheiden zwei BerufsrichterInnen und zwei LaienrichterInnen. Dort werden Straftaten verhandelt, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.
In Schwurgerichten sitzen acht Geschworene – auch das sind Laien, die mit drei BerufsrichterInnen zu einem Urteil kommen. Verhandelt werden bei Geschworenengerichten Straftaten, die mit 10 bis 20 Jahren Freiheitsstrafe (oder lebenslänglich) geahndet werden können.
In Arbeitsgerichten sind neben einem Berufsrichter bzw. einer Berufsrichterin zwei LaienrichterInnen tätig. Eine Person vertritt die Interessen der ArbeitnehmerInnen, die zweite jene der ArbeitgeberInnen.
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