Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen sind Personen, die Hilfe in Rechtsfragen leisten. Sie haben eine juristische Ausbildung an einer Universität abgeschlossen, sind also spezialisiert in rechtlichen Angelegenheiten.
Wenn eine Person meint, ungerecht behandelt worden zu sein, so kann sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen, ihre Interessen wahrzunehmen – das bedeutet, ein Mandat zu erteilen. Der Anwalt oder die Anwältin tritt mit diesem Auftrag in Kontakt mit der Gegenseite und versucht, eine Regelung zu erzielen, mit der der Mandant oder die Mandantin zufrieden ist. Manchmal geht das relativ einfach, in vielen Fällen aber nur über ein Gericht.
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind in der ÖRAK – Österreichische Rechtsanwaltskammer – zusammengeschlossen. Die Interessenvertretung bietet auch „Erste anwaltliche Auskunft“, das ist ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Rechtslage.
www.rechtsanwaelte.at