Rechtsstaat

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Verfassung und andere Gesetze geachtet und eingehalten werden und die Rechte der Bürger und Bürgerinnen vom Staat geschützt werden. In demokratischen Staaten ist dies üblicherweise der Fall.
Anders ist es in Diktaturen. Dort gibt es häufig keine richtige Opposition, und es werden auch andere Rechte (z.B. Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit) nicht gewährt.

Zum Rechtsstaat gehört eine freie Rechtsprechung. Gerichtsverhandlungen müssen unabhängig von (politischer) Einflussnahme ablaufen, und die Urteile dürfen nur nach gesetzlichen Richtlinien gesprochen werden. In Diktaturen gab und gibt es immer wieder sogenannte Schauprozesse. Das sind Prozesse, bei denen das Urteil schon vor Prozessende feststeht und politische Gegner und Gegnerinnen der Machthabenden öffentlichkeitswirksam verurteilt (und häufig hingerichtet) werden.