Rechtsfähigkeit

Anders als die Geschäftsfähigkeit, die vom Alter der Menschen abhängt, beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet mit dem Tod. Rechtsfähig zu sein bedeutet, dass man bestimmte Rechte und Pflichten besitzt.
Rechtsfähigkeit können auch juristische Personen haben. Juristische Personen sind keine einzelnen Menschen, sondern z.B. Vereine oder Organisationen. Auch diese – z.B. Universitäten – haben bestimmte Rechte und Pflichten.