Parteienfinanzierung

Politische Parteien sind ein wichtiger Bestandteil von Demokratie und politische Parteien brauchen Geld, z.B. für MitarbeiterInnen, für Wahlkämpfe und für Organisation. Einen Teil dieses Geldes bekommen politische Parteien vom Staat.
So werden parlamentarische Klubs unterstützt (Klubförderung), Wahlkämpfe mitfinanziert (Wahlkampfkostenrückerstattung) oder Zuschüsse an die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien geleistet.
Auch Mitgliedsbeiträge sind Teil der Parteienfinanzierung.
Daneben werden die Gehälter von PolitikerInnen vom Staat bezahlt. Ausgangsbasis für die Berechung der Gehälter ist das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten (100 %), das höchste Gehalt bezieht der Bundespräsident (280 %), der Bundeskanzler bekommt 210 % und ein/e Landtagsabgeordnete/r 50 %.
Durch die Parteienfinanzierung wird verhindert, dass Parteien wie Wirtschaftsbetriebe am freien Markt finanzielle Mittel erwirtschaften müssen. Parteienfinanzierung leistet einen Beitrag dazu, dass politische Parteien bzw. PolitikerInnen nicht durch finanzielle Zuwendungen bestochen werden, dass also Korruption verhindert wird.