Presserecht

Das Presserecht regelt, was und worüber Journalistinnen und Journalisten schreiben und berichten dürfen (Pressefreiheit) – und was sie nicht dürfen. Sie haben das Recht, von öffentlichen Einrichtungen Informationen zu bekommen und diese an ihre LeserInnen weiterzugeben und über Ereignisse von öffentlichem Interesse zu berichten. Dabei wird häufig von ZeitungsmacherInnen festgelegt, was von öffentlichem Interesse ist (z.B. wenn es um das Privatleben von bekannten Personen geht). Berichte sollten dabei von persönlichen Kommentaren genau getrennt sein.
Wenn Unwahrheiten über Personen veröffentlicht werden oder wenn deren Ruf geschädigt wird, müssen Medien (nach Gerichtsbeschluss) eine Gegendarstellung bringen.
Zum Presserecht gehört auch, dass in Medien ein Impressum erscheint. Das beinhaltet Name, Firma und Anschrift des Medieninhabers. Einmal jährlich müssen die Eigentumsverhältnisse offengelegt werden, ebenso Änderungen in der Blattlinie. Werbung (entgeltliche Einschaltungen) muss deutlich als solche gekennzeichnet sein.