Bundesversammlung

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates. Die Hauptaufgabe der Bundesversammlung ist die Angelobung des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin.
Im Zusammenhang mit BundespräsidentInnen kommen der Bundesversammlung noch weitere Aufgaben zu: Sie kann eine Volksabstimmung zu deren Absetzung beschließen (wenn das der Nationalrat vorher beschlossen hat) – allerdings muss der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin vorher seine oder ihre Pflichten massiv verletzt haben. Die Bundesversammlung kann auch beschließen, dass BundespräsidentInnen behördlich verfolgt werden dürfen, oder dass gegen sie Anzeige beim Verfassungsgericht erhoben werden soll (wenn der Verdacht besteht, dass sie die Bundesverfassung verletzt haben).
Auch die Entscheidung über eine Kriegserklärung liegt bei der Bundesversammlung.