Bund/Bundesland
Österreich ist eine Bundesrepublik, d.h., dass es neben den neun Bundesländern die Gesamtheit bzw. Gemeinsamkeit als Bund gibt. Die neun Länder sind in vielfältiger Weise miteinander verbunden, viele Aufgaben werden gemeinsam gelöst (und manche andere in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich). Eine gemeinsame Aufgabe ist z.B. die Außenpolitik, also die Beziehungen zwischen Österreich und anderen Ländern, eine weitere Gemeinsamkeit ist das Bundesheer – es gibt nur ein österreichisches Bundesheer und nicht ein Heer eines einzelnen Bundeslandes. Auch die Steuern sind – bis auf wenige Ausnahmen – österreichweit geregelt. Das Jugendschutzgesetz aber ist – wie manche andere Gesetze ebenfalls – in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Das Verhältnis zwischen Bund und Bundesländern wird durch die Begriffe Zentralismus und Föderalismus charakterisiert. Zentralismus bedeutet, dass relativ viele Bereiche von der Bundesebene aus geregelt werden, Föderalismus bedeutet, dass vieles von den Bundesländern – also auf einer untergeordneten Ebene – geregelt wird. Zentralistische Länder sind also solche mit deutlich mehr Macht beim Bund (wie z.B. Frankreich oder Schweden), föderalistische Länder sind jene, die mehr Macht bei den einzelnen Untereinheiten ansiedeln (z.B. die Schweiz, wo sehr vieles in den Kantonen entschieden wird – die Kantone der Schweiz entsprechen in etwa unseren Bundesländern –, oder die USA, wo ebenso relativ viele Entscheidungen in den einzelnen Bundesstaaten getroffen werden).