Volksentscheid
Als Volksentscheid bezeichnet man eine Entscheidung, die von Wählern und Wählerinnen direkt getroffen wird. „Das Volk hat entschieden“, hört man daher manchmal nach Wahlen.
Es gibt aber auch andere Arten von Volksentscheiden. In Österreich sind dies Volksabstimmung und Volksbegehren, bei denen es um Gesetze geht. Manchmal werden auch Volksbefragungen als Volksentscheide bezeichnet (was nicht ganz zutreffend ist, weil dabei nichts entschieden, sondern nur eine Meinung abgefragt wird).
Für Volksentscheide werden auch die Begriffe Referendum bzw. Plebiszit verwendet. Diese Begriffe bezeichnen teilweise dieselben Dinge, manchmal wird mit Plebiszit aber ein Volksentscheid bezeichnet, der von oben – also z.B. vom Parlament – eingeleitet wird (das wäre in Österreich die Volksabstimmung). Referendum wird für beides – Volksabstimmung und Volksbegehren – gebraucht.