Vizekanzler/Vizekanzlerin

An der Spitze der österreichischen Bundesregierung steht der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Deren Vertretung ist der Vizekanzler bzw. die Vizekanzlerin. Diese Person ist damit ebenso Mitglied der Bundesregierung und meist auch Minister bzw. Ministerin eines Ministeriums. In Einparteienregierungen kommen Bundes- und VizekanzlerIn aus derselben Partei, in Koalitionsregierungen besetzt meist die zweitstärkste Regierungspartei diese Position. Die Vizekanzlerin/der Vizekanzler ist auch für die Zuteilung der Bundesministerien an Personen der eigenen Partei zuständig. Wenn ihre bzw. seine Partei z.B. das Innen-, Außen- und Verteidigungsministerium besetzen kann, so haben Vizekanzler bzw. Vizekanzlerin ein wichtiges Wort bei der personellen Besetzung dieser Ministerien mitzureden.