Vierprozenthürde

In vielen Ländern, in denen das Parlament nach der Verhältniswahl gewählt wird, gibt es Prozenthürden. Das bedeutet, dass eine Partei nur dann Mandate erhält, wenn sie bei der Wahl einen bestimmten Prozentsatz der gültig abgegebenen Stimmen erreicht. In Österreich liegt dieser Prozentsatz bei Nationalratswahlen bei 4 % – es besteht also eine Vierprozenthürde. In anderen Ländern gibt es eine Zweiprozent- oder Fünfprozenthürde.
Eine Prozenthürde wird eingeführt, weil man vermeiden möchte, dass zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind, wodurch eine Regierungsbildung sehr schwierig werden kann.
Erreicht eine Partei österreichweit zwar weniger als 4 %, aber in einem der 39 Regionalwahlkreise ein Mandat, so kann sie auf diesem Weg Abgeordnete in den Nationalrat entsenden.