Verwaltungsgerichtshof, VwGH

Der VwGH (Verwaltungsgerichtshof) hat die Aufgabe, die Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung zu kontrollieren. So werden z.B. Bescheide überprüft, es wird Rechtsschutz für BürgerInnen geboten oder gegen Untätigkeit der Verwaltung eingeschritten.
Die RichterInnen des VwGH werden von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin ernannt. Neben Präsident bzw. Präsidentin gibt es im VwGH Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin und weitere zwölf SenatspräsidentInnen.
www.vwgh.gv.at