Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die Versammlung der EU-Abgeordneten. Es besteht aus 705 Abgeordneten, darunter 19 aus Österreich.
Bei der EUropawahl im Juni 2024 werden 15 zusätzliche Abgeordnete aus zwölf EU-Staaten gewählt, womit das Parlament insgesamt 720 Sitze erhält. Von den zusätzlichen Sitzen entfällt einer auf Österreich.

Anders als im österreichischen Parlament, wo die Nationalratsabgeordneten und die Bundesräte die Gesetze beschließen, ist das EU-Parlament nur zum Teil Legislative, es hat auch andere Aufgaben zu erfüllen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmen bei der Zusammensetzung der Europäischen Kommission mit. Sie müssen die Zustimmung zum EU-Budget geben, d.h., sie können mitentscheiden, wofür in der EU Gelder verwendet werden. Auch bei anderen Angelegenheiten hat das EU-Parlament beratende Funktion.

Von 1958 an gab es die Parlamentarische Versammlung, die sich als EU-Parlament bezeichnete. Bis 1979 wurden die Abgeordneten von den einzelnen Ländern ohne vorherige Wahlen für die Dauer von fünf Jahren entsandt.
Die erste direkte Wahl durch EU-Bürger und -Bürgerinnen fand im Jahre 1979 statt. Seitdem haben alle Wähler und Wählerinnen in den EU-Mitgliedsländern die Möglichkeit, auf Grund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien die Abgeordneten für das EU-Parlament zu wählen.

Im EU-Parlament sind die Abgeordneten in verschiedenen Fraktionen zusammengefasst.
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