Embargo

Embargo (oft werden auch die Begriffe Handelsembargo oder Waffenembargo verwendet) heißt, dass ein Land einem anderen gewisse Güter nicht zur Verfügung stellt oder nicht verkauft. Dies geschieht aber nur, wenn dafür auch bestimmte Gründe vorliegen. Mit einem Embargo soll Druck auf ein anderes Land ausgeübt werden: Wenn Österreich meint, dass ein Land z.B. die Menschenrechte nicht achtet, so kann es gegen dieses Land ein Embargo verhängen. Es dürfen dann von österreichischen Unternehmen keine Produkte mehr an dieses Land geliefert bzw. verkauft werden. Erst, wenn die Menschenrechte beachtet werden, wird das Embargo aufgehoben.
Embargo heißt auch, dass aus dem betreffenden Land keine Waren mehr nach Österreich gebracht werden dürfen.
Ursprünglich kommt der Begriff aus dem Spanischen: embargar heißt so viel wie in Beschlag nehmen. Damit war früher Folgendes gemeint: Wenn ein Land von einem anderen Land eine vereinbarte Leistung nicht bekam, so konnte es Schiffe des betreffenden Landes in eigenen Häfen beschlagnahmen und festhalten. Erst wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde, ließ man das Schiff wieder aus dem Hafen auslaufen.