Erziehungsberechtigter/ Erziehungsberechtigte
Jugendliche werden mit 18 Jahren volljährig. Ab der Volljährigkeit genießen sie alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Sie dürfen frei entscheiden, wie sie leben möchten. Vorher ist das nicht so: Da entscheiden in vielen Dingen die Erziehungsberechtigten. Diese haben die Aufgabe, die Interessen der minderjährigen Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen. Wenn ein Kind mit zehn Jahren die Volksschule verlässt, so können die Erziehungsberechtigten festlegen, in welche Schule es gehen wird. Weil es die Schulpflicht gibt, können sie aber nicht festlegen, dass jemand mit zehn Jahren nicht mehr zur Schule geht. Auch viele andere Angelegenheiten werden von den Erziehungsberechtigten wahrgenommen. Kinder können z.B. kein Bankkonto eröffnen (Geschäftsfähigkeit). Alle finanziellen Angelegenheiten werden von den Erziehungsberechtigten getätigt.
Die Erziehungsberechtigten können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie sich nicht um die minderjährigen Kinder und Jugendlichen kümmern. An Baustellen sieht man ein Schild mit der Aufschrift: Eltern haften für ihre Kinder. Das heißt, dass die Erziehungsberechtigten bei Unfällen ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden können.
Die Erziehungsberechtigten sind in den meisten Fällen die Eltern, entweder beide Elternteile gemeinsam oder Mutter bzw. Vater alleine. Wenn diese ihrer Aufgabe nicht nachkommen können oder wenn sie verstorben sind, werden vom Gericht Erziehungsberechtigte festgelegt. Diese müssen dann zum Besten der Kinder die entsprechenden Entscheidungen treffen.