Bundesminister/Bundesministerin

BundesministerInnen stehen an der Spitze der Bundesministerien und sind damit Mitglieder der Bundesregierung. Sie sind an keinerlei Weisungen gebunden (können also auch Entscheidungen treffen, die von dem/der BundeskanzlerIn nicht befürwortet werden); gleichzeitig sind sie aber abhängig von BundeskanzlerIn bzw. VizekanzlerIn, denn diese können vorschlagen, dass er/sie abberufen wird.

BundesministerInnen sind mit ihren Ministerien jeweils für ein bestimmtes Ressort, d.h. für einen bestimmten Bereich zuständig; das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) etwa für fast alle Bereiche der Schulen, die Belange der Universitäten und der außeruniversitären Forschung. Im Bundesministerium für Finanzen werden alle finanziellen Angelegenheiten behandelt. In manchen (vor allem größeren) Bundesministerien gibt es auch Staatssekretariate.

Der Nationalrat kann BundesministerInnen das Misstrauen aussprechen. Wird ein Misstrauensantrag von der Mehrheit der Abgeordneten unterstützt, so muss der Bundesminister bzw. die Bundesministerin zurücktreten.