Bannmeile
Ursprünglich bezeichnete der Begriff Bannmeile eine bestimmte Schutzzone rund um ein Parlament. In diesem Bereich durften z.B. keine Aufmärsche oder Demonstrationen stattfinden. Gesetzlich ist dieser Begriff in Österreich nicht definiert, sehr wohl aber wird er umgangssprachlich verwendet: So bezeichnet man etwa den Bereich rund um ein Wahllokal als Schutzzone – in diesem Bereich darf am Wahltag keine Wahlwerbung stattfinden. Eine Schutzzone kann auch rund um Schulen errichtet werden – etwa, um Drogenhandel bei Schulen zu verhindern.