Strafregisterbescheinigung

Im österreichischen Strafregister sind alle Verurteilungen einer Person aufgelistet. Ein eigenes Amt – das Strafregisteramt bei der Bundespolizeidirektion Wien – ist für die Führung dieses Strafregisters zuständig.
Möchte jemand eine Arbeit annehmen, so muss diese Person in manchen Fällen eine Strafregisterbescheinigung vorlegen. Auch manche Behörden verlangen die Vorlage von Strafregisterbescheinigungen. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Behörde (z.B. Polizei oder Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin) auf Verlangen ausgestellt und darin steht, wenn jemand schon einmal verurteilt wurde. Nach Ende der Tilgungsfrist (diese ist gesetzlich geregelt) werden die entsprechenden Daten wieder gelöscht.
Früher hieß diese Bescheinigung auch Führungs-, Leumunds- oder Sittenzeugnis.