Oberbefehlshaber/ Oberbefehlshaberin
Gemäß unserer Verfassung ist der Bundespräsident gleichzeitig auch Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Er – oder künftig möglicherweise eine Bundespräsidentin – hat aber keine direkte Befehlsgewalt, sondern es werden Befehle entweder vom Bundesminister (bzw. der Bundesministerin) für Landesverteidigung oder von den Spitzen des Bundesheeres, also den ranghöchsten Offizieren ausgegeben. Der ranghöchste Offizier des Bundesheeres ist der Chef des Generalstabs. Da es seit einigen Jahren auch Soldatinnen gibt, könnte das in Zukunft auch einmal eine Frau sein.