Ombudsmann/Ombudsfrau

Der Begriff Ombudsmann kommt aus dem Schwedischen: Dort heißt ombudsman so viel wie Vermittler. Ombudsleute (das sind Männer oder Frauen) vermitteln zwischen BürgerInnen und Behörden. In Österreich wird diese Aufgabe z.B. von der Volksanwaltschaft übernommen. Die drei Volksanwälte bzw. Volksanwältinnen werden von den drei stärksten Parteien des Parlaments gestellt und bleiben sechs Jahre im Amt.
In manchen Bundesländern (z.B. in Vorarlberg und Tirol) gibt es zusätzlich Landesvolksanwälte bzw. Landesvolksanwältinnen.

Eine spezielle Ombudsstelle für Schulen in Österreich gibt es seit 2019 im Bildungsministerium. Dorthin können sich Schülerinnen und Schüler wenden, wenn sie Fragen oder Probleme haben, die nicht in der Schule geklärt werden können.

Auch die EU hat einen Ombudsmann/eine Ombudsfrau: den/die Europäische/n Bürgerbeauftragte/n. Diese unabhängige und unparteiische Stelle gibt es bereits seit 1995. An sie können sich Bürger und Bürgerinnen wenden, wenn sie Missstände in der EU-Verwaltung vermuten.
www.ombudsman.europa.eu