Landesverteidigung

In Österreich gibt es die umfassende Landesverteidigung, die aus ziviler, wirtschaftlicher, geistiger und militärischer Landesverteidigung besteht (Bundesverfassung, Artikel 9a).
Zur zivilen Landesverteidigung gehören u.a. der Schutz der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit; zur wirtschaftlichen Landesverteidigung zählen Maßnahmen gegen kriegsbedingte Störungen der Wirtschaft und zur Versorgung der Bevölkerung im Kriegsfall; zur geistigen Landesverteidigung gehört die Vorsorge, dass die Bevölkerung den psychischen Belastungen in Krisen und Konfliktfällen standhält. Dazu zählt auch die Vermittlung demokratischer Werthaltungen und die Schaffung eines umfassenden Bewusstseins für demokratische Freiheiten sowie die in der Bundesverfassung verankerten Bürger- und Menschenrechte.
Referenten und Referentinnen gehen manchmal an Schulen, um dort die Grundlagen der geistigen Landesverteidigung darzulegen.
Die militärische Landesverteidigung ist in erster Linie Aufgabe des österreichischen Bundesheeres.