Mitbestimmung

Unter Mitbestimmung versteht man, dass alle, die von einem bestimmten Thema betroffen sind, dabei auch mitreden und mitentscheiden dürfen. Im Bereich Schule sind z.B. folgende Gruppen betroffen: Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen, Eltern, Schulerhalter oder Ministerium. Mitbestimmung in der Schule heißt, dass diese unterschiedlichen Gruppen ihre Meinungen und damit auch ihre Interessen vertreten können. Dafür gibt es bestimmte Einrichtungen: KlassensprecherInnen vertreten die Interessen ihrer Schulklasse, SchulsprecherInnen die der Schüler und Schülerinnen der gesamten Schule, ElternvertreterInnen jene der Eltern, und im Schulgemeinschaftsausschuss werden gemeinsam bestimmte Themen besprochen.
Mitbestimmung gibt es auch in der Arbeitswelt: Dort werden Betriebsräte gewählt, die die Interessen der MitarbeiterInnen einer Firma oder Organisation vertreten.
Die politische Mitbestimmung der Bürger und Bürgerinnen in einer Demokratie erfolgt durch Wahlen und andere Volksentscheide (z.B. Volksabstimmungen).