Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR

1950 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet. In Folge dessen wurde der EGMR eingerichtet. Der Sitz des EGMR ist in Straßburg (Frankreich).
Alle Menschen aus Ländern, die diese Konvention unterzeichnet haben, können sich an den EGMR wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass ihnen Menschenrechte verwehrt werden. Die meisten Beschwerden sind solche von Privatpersonen erhobene Individualbeschwerden.
Auch einzelne Mitgliedstaaten können sich an den EGMR wenden. In diesem Fällen spricht man von Staatenbeschwerden.
Jedes Land, das die Konvention unterzeichnet hat, darf einen Richter bzw. eine Richterin in den EGMR entsenden. Derzeit (Stand Jänner 2024) sind das 46.
Die Bedeutung des Gerichtshofes erkennt man daran, dass jedes Jahr über 50.000 neue Beschwerden eingereicht werden.
www.echr.coe.int

Der EGMR wird manchmal mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwechselt (dieser ist aber ein EU-Organ).