Schulpflicht/Ausbildungspflicht

Schulpflicht bedeutet, dass Kinder eine gewisse Zeit lang eine Schule besuchen müssen. In Österreich sind das nach Vollendung des 6. Lebensjahres neun Schuljahre. Die Schulpflicht wird aber auch erfüllt, wenn Kinder zum häuslichen Unterricht abgemeldet und an anderen Orten unterrichtet werden. Das ist z.B. an Alternativschulen der Fall. Diese haben allerdings kein Öffentlichkeitsrecht. Das heißt, die Zeugnisse werden nicht automatisch anerkannt. Die SchülerInnen müssen daher jährlich Prüfungen vor einer staatlichen Kommission ablegen (Externistenprüfung).
Durch die Schulpflicht soll erreicht werden, dass wirklich alle Kinder ein gewisses Maß an Ausbildung erhalten. In vielen Ländern haben Kinder keine Gelegenheit, Schulen zu besuchen. Das bedeutet, dass sie nie die Möglichkeit bekommen, größeres Wissen und bestimmte Kenntnisse zu erlangen bzw. diese auszubauen. Viele lernen niemals lesen und schreiben. Das wiederum hat große Auswirkungen auf eine spätere Berufstätigkeit und das Leben im Allgemeinen.

2016 wurde im Nationalrat die sogenannte Ausbildungspflicht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beschlossen. Ziel ist, dass junge Menschen sich auch nach dem Ende der allgemeinen Schulpflicht weiterbilden. Sie sollen so unterstützt werden, weiterführende Schulen bzw. Ausbildungen tatsächlich abzuschließen.
Die Erziehungsberechtigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Jugendliche nach dem Ende der Schulpflicht entweder weiterhin die Schule besuchen oder eine Lehre bzw. eine sonstige Ausbildung machen. Die Ausbildungspflicht betrifft junge Menschen, die mit Ende des Schuljahres 2016/17 ihre allgemeine Schulpflicht abschließen. Bei Verstößen gegen die Ausbildungspflicht können Erziehungsberechtigte in Folge auch mit Geldstrafen belegt werden.