Scharia

Der Begriff Scharia wird sehr oft gleichgesetzt mit islamischem Recht. Das ist jedoch eine grobe und damit unzulässige Vereinfachung. Der Begriff Scharia beschreibt vielmehr das allgemeine System von Normen (Verhaltensregeln) im Islam, wörtlich den „Weg, der zur Quelle führt“ bzw. den „Weg zu Gott“. Dazu gehören Glaubensinhalte ebenso wie moralische Forderungen (z.B. Dankbarkeit oder Geduld) und Anweisungen für religiöse Handlungen und zwischenmenschliches Verhalten.
Das islamische Recht hat viel mit den Richtlinien der Scharia zu tun, aber die Scharia umfasst weit mehr als nur das islamische Recht. Wesentlich ist in der Auslegung der Scharia, wie Gott wahrgenommen wird: zum einen wird er als ein Gesetzgeber gesehen, der jene bestraft, die ihm nicht gehorchen, zum anderen als Liebender, dem es vor allem um das Wohlergehen der Menschen geht.
Viele Musliminnen und Muslime betrachten die Scharia als Grundlage ihres religiösen und privaten Lebens und halten sich zugleich in den meisten Ländern an die nicht-religiösen Gesetze des staatlichen Rechtssystems.