Öffentliche Hand
Als öffentliche Hand bezeichnet man alle Bereiche, die zum Staat gehören, also jene, die nicht privat sind. Zur öffentlichen Hand zählen Bund, Länder und Gemeinden.
Sehr oft wird der Ausdruck in Zusammenhang mit Geld verwendet: Man spricht von öffentlichen Geldern, die durch die öffentliche Hand verteilt werden (z.B. finanzielle Unterstützung für Kulturinitiativen, für Jugendzentren, für die ÖBB – die Österreichischen Bundesbahnen – oder für die Erhaltung von anderen Verkehrswegen). Das Geld, das durch die öffentliche Hand ausgegeben werden kann, kommt aus Steuern, Gebühren und Abgaben.