Misstrauensantrag
Um regieren zu können, benötigt die Bundesregierung die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten des Nationalrates (92 von 183).
Jede im Parlament vertretene Partei kann aber der Bundesregierung oder einzelnen BundesministerInnen das Misstrauen aussprechen, d.h., sie nicht mehr unterstützen. Meist bringen Abgeordnete dann einen Misstrauensantrag gegen MinisterInnen ein, wenn sie der Meinung sind, dass die betreffenden Personen ihre Aufgaben als MinisterInnen verletzt haben. Oft dient dies aber auch dazu, ein bestimmtes Thema in die Medien und an die Öffentlichkeit zu bringen und damit den Minister bzw. die Ministerin in ein ungünstiges Licht zu rücken.
Wird ein Misstrauensantrag von der Mehrheit der Nationalratsabgeordneten unterstützt, so folgt der Rücktritt des/der betreffenden BundesministerIn oder der gesamten Bundesregierung.
Ein Misstrauensvotum gibt es auch in vielen anderen Parlamenten. So können die Abgeordneten des EU-Parlaments der Europäischen Kommission das Misstrauen aussprechen.