Menschenhandel

Menschenhandel ist eine Verletzung der Menschenrechte und eine Straftat, die jährlich auf der ganzen Welt millionenfach begangen wird. Mit dem Begriff Menschenhandel bezeichnet man den Transport von Menschen von Ort A nach Ort B mit dem Ziel, sie anschließend auszubeuten. Dieser Transport erfolgt oft grenzüberschreitend und gegen den Willen der Betroffenen bzw. unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Frauen, Männer oder Kinder werden gegen ihren Willen festgehalten und zu bestimmten Tätigkeiten gezwungen. Dazu gehören unter anderem Zwangsarbeit, Zwangsprostitution und sogar Sklaverei. Menschenhandel ist ein Verbrechen, das auf Gewinn ausgerichtet ist. In Österreich gibt es eine Task Force (Einsatzgruppe) Menschenhandel beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA). Ihre Aufgabe ist es, die Auswirkungen von Menschenhandel in Österreich zu bekämpfen sowie Maßnahmen gegen Menschenhandel in den jeweiligen Herkunftsländern zu unterstützen.
Menschenschmuggel (Schlepperei) und Menschenhandel sind rechtlich gesehen zwei verschiedene Dinge. Beide sind aber illegal und somit strafbar. Beim Menschenschmuggel handelt es sich um den organisierten Transport von Menschen in ein anderes Land auf eine Art und Weise, die nicht den Einreisebestimmungen des Ziellandes entsprechen. Die transportierten Menschen stimmen in der Regel diesem Transport zu.