Mehrheitswahl

Abgeordnete oder PräsidentInnen (wie der/die österreichische BundespräsidentIn) werden in Demokratien gewählt. Diese Wahl kann entweder eine Mehrheitswahl oder eine Verhältniswahl sein. Bei der Mehrheitswahl entscheidet die Mehrheit eines Wahlkreises, welche Abgeordnete in das Parlament einziehen oder wer Bundespräsident bzw. Bundespräsidentin wird.
In der Praxis sieht das folgendermaßen aus: Ein Land wird in ähnlich große Wahlkreise eingeteilt, in jedem dieser Wahlkreise wird ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete gewählt.
Bei der relativen Mehrheitswahl genügt die einfache Mehrheit. Bekommt ein Kandidat 40 % der Stimmen, eine Kandidatin 30 % und eine weitere 20 %, dann wird jener mit 40 % Abgeordneter. So wird z.B. in Großbritannien gewählt.
Bei der absoluten Mehrheitswahl braucht der Kandidat bzw. die Kandidatin mindestens 50 % der Stimmen. Kann niemand im ersten Wahlgang diese Marke erreichen, so kommt es (meist zwei Wochen später) zu einer Stichwahl, bei der nur mehr jene beiden antreten dürfen, die im ersten Wahlgang die relativ meisten Stimmen hatten. Beim eben gebrachten Beispiel wären das der Kandidat mit 40 % und die Kandidatin mit 30 %. Wer von den beiden dann die Stichwahl gewinnt, wird Abgeordneter bzw. Abgeordnete. So wird z.B. bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich gewählt.
Bei der Präsidentschaftswahl in Österreich gilt die absolute Mehrheitswahl. Auch bei der Bürgermeisterdirektwahl in vielen österreichischen Bundesländern wird so gewählt.
Bei der Präsidentschaftswahl in den USA gilt ebenso die Mehrheitswahl. Dort heißt das the winner takes all (der Sieger/die Siegerin bekommt alles). In den USA gibt es 50 Bundesstaaten, jeder Bundesstaat bildet einen Wahlkreis und hat eine bestimmte Anzahl von Wahlmännern. Die Höhe dieser Zahl richtet sich nach der Bevölkerungszahl des Bundesstaates. Es treten zwei oder mehrere KandidatInnen an, und wer in einem Bundesstaat die meisten Stimmen bekommt, der oder die bekommt alle Wahlmännerstimmen des Bundesstaates.