Landfriedensbruch
Landfriedensbruch begeht, wer die öffentliche Sicherheit gefährdet. Dadurch wird der Friede im Land gestört. Wer z.B. bei einer Demonstration (oder bei einer – wie es im Gesetz heißt – Zusammenrottung) mit Gewalt auf andere losgeht, begeht Landfriedensbruch.
Wer andere zur Gewalt anstiftet, begeht ebenso Landfriedensbruch. Dazu zählen Mord, Totschlag, Körperverletzung oder schwere Sachbeschädigung.
Wenn rund um ein Fußballspiel Raufereien stattfinden oder Sachbeschädigungen vorgenommen werden, so fällt dies genauso unter Landfriedensbruch wie eine Massenschlägerei unter Jugendlichen.