Konsensdemokratie
Der Begriff Konsensdemokratie bezeichnet eine Form von Politik, bei der Lösungen – ein Konsens – in erster Linie durch Verhandlungen zwischen politischen Akteuren und Akteurinnen gefunden werden. Deshalb wird sie auch Verhandlungsdemokratie genannt.
Das Gegenteil ist die Konkurrenzdemokratie: Hier steht der Wettbewerb der Parteien im Vordergrund. Parteienwettbewerb ist auch in Konsensdemokratien notwendig, aber weniger bedeutend als in Konkurrenzdemokratien.
In Österreich wird der Begriff Konsensdemokratie vor allem für die ersten Jahrzehnte der Zweiten Republik verwendet. Die damals regierenden Großen Koalitionen wollten verhindern, dass gesellschaftliche Konflikte – wie in der Ersten Republik – zum Scheitern der Demokratie führen. Durch die Zusammenarbeit der wichtigsten politischen Kräfte (in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern) sollten – trotz ideologischer Unterschiede – gemeinsame und gewaltfreie politische Lösungen gefunden werden.
Verwendet wird manchmal auch der Begriff Konkordanzdemokratie. Darunter versteht man die größtmögliche Zusammenarbeit von politischen Parteien und anderen gesellschaftlichen Gruppen zur Erzielung von gemeinsamen Lösungen. Ein Beispiel für eine Konkordanzdemokratie ist die Schweiz, in der seit vielen Jahrzehnten die vier größten politischen Parteien gemeinsam die Regierung bilden und die verschiedenen Sprach- bzw. Religionsgruppen entsprechend berücksichtigt werden.