Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit ist ein juristischer Begriff. Jemand, der geschäftsfähig ist, kann rechtsverbindliche Geschäfte abschließen. Für Kinder bis 7 Jahre gibt es den Taschengeldparagrafen: Grundsätzlich sind sie zwar gänzlich geschäftsunfähig, aber sie dürfen selbstverständlich ein Eis kaufen. Es geht dabei also um kleine Anschaffungen des täglichen Lebens.
Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sind unmündig, sie dürfen aber Geschenke annehmen, die in der Folge keine Kosten verursachen. Sie dürfen daher streng genommen keine Haustiere als Geschenke annehmen, weil daraus Kosten entstehen. (Tiere brauchen Futter und das kostet Geld.)
Mündige Minderjährige sind jene zwischen 14 und 18 Jahren. Sie dürfen Sachen annehmen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen werden (z.B. Geldgeschenke), und sie dürfen bestimmen, was sie damit machen. Haben sie bereits ein eigenes Einkommen, so dürfen sie auch dieses frei verwenden, wenn dadurch ihr Lebensunterhalt nicht gefährdet ist.
Mit 18 Jahren ist man volljährig und voll geschäftsfähig und kann über sein Vermögen selbst verfügen (Mündigkeit).