Judikative

Die Judikative ist eine der drei klassischen Gewalten (Gewaltenteilung/Gewaltentrennung), und zwar die Recht sprechende Gewalt. Dazu gehören die unterschiedlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die dort tätigen RichterInnen und StaatsanwältInnen. Sie sorgen dafür, dass es in Streitfällen zu einer gültigen Regelung kommt. Sie sorgen aber auch dafür, dass Straftäter und Straftäterinnen verurteilt oder unschuldig Angeklagte freigesprochen werden.
Für Judikative wird auch der Begriff Gerichtsbarkeit verwendet.