Fraktion
In der Politik bedeutet Fraktion eine Gruppe von Abgeordneten eines Parlaments. Am Beispiel Nationalrat sieht das folgendermaßen aus: Nach der Nationalratswahl von 2019 zogen fünf Parteien in den Nationalrat ein. Sie hatten jeweils genügend Stimmen bekommen, um Abgeordnete stellen zu können. Eine Partei kann dann eine Fraktion bilden, wenn sie mindestens fünf Abgeordnete im Nationalrat hat. Alle Parteien, die nach der Wahl 2019 in den Nationalrat einzogen, hatten mehr als fünf Mandate, konnten also Fraktionen bilden. In Österreich wird dafür auch der Begriff „Klub“ verwendet. Die Parlamentsklubs haben jeweils eigene Klubobleute, diese sind u.a. dafür verantwortlich, dass die Abgeordneten ihrer Partei bei Gesetzesbeschlüssen auch einheitlich abstimmen (das heißt dann Klubzwang bzw. Fraktionsdisziplin).
Fraktionen gibt es auch im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB, Gewerkschaft); dort sind die beiden großen Fraktionen jene der FSG – Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (SPÖ) und jene der FCG – Bundesfraktion christlicher Gewerkschafter (ÖVP).
Die Fraktionen im Europäischen Parlament sind Zusammenschlüsse von Abgeordneten unterschiedlicher Länder, die aber alle Mitglieder einer „Parteifamilie“ sind. So bilden etwa sozialdemokratische Parteien aus den 27 EU-Ländern die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament; die ÖVP-Abgeordneten im Europäischen Parlament sind Mitglieder der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und die Grünen sind Teil der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz“.
Im EU-Parlament kann eine Fraktion gebildet werden, wenn sie mindestens 25 Abgeordnete umfasst.