Wahlrecht
Durch das Wahlrecht wird festgelegt, wer das Recht hat, an Wahlen teilzunehmen. Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man jemanden wählen darf, passives Wahlrecht heißt, dass man auch selbst in ein Amt gewählt werden darf. Aktiv wahlberechtigt sind Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze liegt in den meisten Fällen zwischen 16 und 18 Jahren. In Österreich wurde das aktive Wahlalter für bundesweite Wahlen (Nationalrat, Bundespräsident, EU-Wahl, Volksabstimmung und Volksbefragung) 2007 auf 16 Jahre gesenkt. Das passive Wahlalter liegt in den meisten Ländern etwas höher als das aktive. In Österreich muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um für den Nationalrat kandidieren zu können. Für die Bundespräsidentschaftswahl beträgt das passive Wahlalter 35 Jahre.
Daneben gilt meist, dass nur Staatsbürger und Staatsbürgerinnen des jeweiligen Landes wählen dürfen. Eine Ausnahme bilden Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus EU-Staaten. Sie dürfen in anderen EU-Mitgliedsländern bei Wahlen zum EU-Parlament und bei Kommunalwahlen (z.B. Gemeinderatswahlen) mitwählen.
In den meisten Ländern erhielten Frauen das Wahlrecht erst einige Zeit nach den Männern; lange war es auch abhängig von Besitz oder Einkommen (oder der Steuerleistung).